Data Privacy Notice UniversiS
Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten (Art. 13 f. DSGVO)
Im Rahmen der UniversiS Software
Für die Datenerhebung ist die Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Exzellenzclusters »Matters of Activity« der Humboldt-Universität zu Berlin verantwortlich.
Kontaktdaten:
Exzellenzcluster »Matters of Activity«
Humboldt-Universität zu Berlin
Frau Dr. Kerstin Germer
Sophienstraße 22a
10178 Berlin
E-Mail: kerstin.germer@hu-berlin.de
Tel: 030 – 2093 66305
Die Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzbeauftragten lauten:
Humboldt-Universität zu Berlin
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Frau Gesine Hoffmann-Holland
Tel: +49 (30) 2093-20022
E-Mail: datenschutz [at] uv.hu-berlin.de
Website: www.hu-berlin.de/de/datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich folgenden Zwecken:
der Qualitätssicherung und Erfüllung der Berichtspflichten des Exzellenzclusters gegenüber seinen Fördergebern;
der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse im Sinne des Berliner Hochschulgesetzes;
der Dokumentation und Sichtbarmachung der wissenschaftlichen Aktivitäten des Exzellenzclusters, insbesondere für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Öffentlichkeit;
der Bereitstellung von Informationen für die Jahresberichte, die Webseite und den Wissenschaftlichen Beirat des Exzellenzclusters;
der Vorbereitung eines Folgeantrags für den Exzellenzcluster bei der DFG.
Die Datenverarbeitung basiert auf folgender Rechtsgrundlage:
Arbeitsvertrag i.V.m. § 18 BlnDSG i.V.m. §§ 26, 32 bis 37, 41 ,43 und 44 BDSG
Punkt 12 der Verwendungsrichtlinien/Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) über Exzellenzcluster im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder.
§ 6 Abs. 3, 4, 6 Clusterordnung des Exzellenzclusters »Matters of Activity«
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 41 BerlHG
§ 6 Abs. 1 a) DSGVO: Einwilligung (freiwillige Veröffentlichung der entsprechenden Forschungsaktivität auf Webseite des Clusters)
Daten (mit Ausnahme des Geschlechts) können durch Jedermann eingesehen werden, da die Forschungsberichte veröffentlicht werden. Insofern Daten auf Basis einer Einwilligung auf der Webseite des Clusters veröffentlicht werden, können sie ebenfalls von Jedermann eingesehen werden.
Die Daten in der Informationsplattform werden bis Ende der Berichtspflicht des Exzellenzclusters gegenüber der DFG gespeichert.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht, von der o.g. verantwortlichen Stelle unentgeltliche Auskunft oder Bestätigung über die zu seiner bzw. ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten, oder Löschung, oder auf Einschränkung der Verarbeitung, oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, dh. die Einwilligung in die Wiedergabe der Daten auf der Clusterwebseite, kann jederzeit durch eine Meldung an moa.research.support [at] hu-berlin.de widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Es besteht das Recht die personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an andere Verantwortliche zu übermitteln.
Daneben kann unbeschadet eines anderweitigen administrativen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs Beschwerde bei einer mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörde erhoben werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten bestehen.
Auszug aus der Clusterordnung
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(3) Mitglieder sind verpflichtet, an den Zielen und Aufgaben des Clusters nach § 2 sowie an der Verwaltung des Clusters nach Maßgabe der Ordnung mitzuarbeiten und diese aktiv zu unterstützen.
(4) Mitglieder sind gegenüber dem Vorstand des Clusters, der HU und der DFG zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet. Ebenso sollen sie an erforderlichen Antragstellungen mitwirken. Beim Ausscheiden oder beim Austritt muss ein Mitglied seine_ihre im Rahmen des Clusters durchgeführten wissenschaftlichen Arbeiten innerhalb einer von den Sprecher_innen festzulegenden Frist dokumentieren.
(6) Mitglieder sind verpflichtet zur Einhaltung der DFG-Verwendungsrichtlinien für Exzellenzeinrichtungen, d. h. der Regeln für Veröffentlichungen, wirtschaftliche Verwertung, Berichtspflicht sowie zur guten wissenschaftlichen Praxis.